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Minister Schneider: Mit Teilhabe- und Integrationsgesetz ist NRW Vorreiter

Guntram Schneider, Minister für Arbeit, Integration und Soziales, Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen Copyright:
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales Nordrhein-Westfalen, Foto: Ralph Sondermann

Als erstes Flächenland hat Nordrhein-Westfalen ein Integrationsgesetz verabschiedet. Das "Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe- und Integration" schafft mehr soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit für Menschen mit ausländischen Wurzeln. Integrationsminister Guntram Schneider zeigte sich bei seiner Rede im Düsseldorfer Landtag sicher, dass das Gesetz helfen werde, das Engagement der vielen in der Integrationsarbeit vor Ort aktiven Menschen zu bündeln und die Arbeit auch qualitativ weiterzuentwickeln. "Für das operative Geschäft vor Ort leisten wir mit der Weiterentwicklung der RAA zu "Kommunalen Integrationszentren" einen wichtigen Beitrag, flächendeckende Strukturen der örtlichen Integrationspolitik zu unterstützen."
Rede von Minister Schneider anlässlich der 2. Lesung des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe- und Integration in Nordrhein-Westfalen im Landtag am 8.2.2012
Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westflen und zur Anpassung anderer gesetzlicher Vorschriften

Integrationspauschalen

Weitere Informationen zu den Integrationspauschalen beim Kompetenzzentrum für Integration:
E-Mail: Integrationspauschalen@bra.nrw.de
Hotline unter Telefon-Nr. 02931/82-2929 (Mo - Do von 9 Uhr bis 11 Uhr und von 13 Uhr bis 15 Uhr)