Bezirksregierung Arnsberg

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Schadenersatz wegen Diskriminierung eines afrikanischen Paares bei der Wohnungssuche

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Der 24. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln hat einen in Aachen ansässigen Immobilienverwalter zur Zahlung von 5.056,- Euro Geldentschädigung und Schadenersatz verurteilt, weil er als verantwortlich dafür angesehen wurde, dass ein Paar schwarzafrikanischer Herkunft wegen seiner Hautfarbe als Mieter einer Wohnung zurückgewiesen wurde (Az. OLG Köln 24 U 51/09).
Das vollständige Urteil ist hier nachzulesen: