Europäischer Integrationsfonds (EIF)
Europäischer Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen (EIF)
Im Zeitraum 2007 bis 2013 fördert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Projekte, welche die Integration von Drittstaatsangehörigen mit einem auf Dauer angelegten Aufenthaltsstatus in die europäische Gesellschaft zum Ziel haben.
Für 2011 stehen hierfür bundesweit Mittel in Höhe von 13,9 Mio € zur Verfügung. Die Bundesländer sind an der Auswahl der beantragten Maßnahmen beteiligt.
Das Kompetenzzentrum für Integration nimmt in Nordrhein-Westfalen die vorbereitenden Arbeiten zur Bewertung der Förderanträge nach dem EIF wahr und entwickelt gemeinsam mit dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen die Kriterien für die Auswahl. Hierzu wird als Ergebnis ein Ranking mit Empfehlungen für das BAMF erarbeitet und mit diesem erörtert.
Detaillierte Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (www.bamf.de) unter der Rubrik "EU-Fonds / Europäischer Integrationsfonds".
