Antragsverfahren 2008
KOMM-IN NRW - Innovation in der kommunalen Integrationsarbeit
Unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Evaluation der bisher geförderten Projekte sowie der beiden Landesintegrationskongresse in Solingen ist das Landesprogramm KOMM-IN NRW überarbeitet und weiterentwickelt worden.
Ziel der Förderung
Neben der Berücksichtigung der Rahmenbedingungen und Förderschwerpunkte des bisherigen Konzeptes sollen verstärkt Transferprojekte und Projekte zur interkommunalen Zusammenarbeit gefördert werden. Darüber hinaus ist die Durchführung eines Integrationstrainings für Entscheider aus Politik und Verwaltung zuwendungsfähig.
Ziel der Förderung ist es, die Angebote, Strukturen und Prozesse zur Aufnahme von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in den Kommunen und durch die Kommunen nachhaltig zu verbessern. Sie sollen durch Innovation und Prozessoptimierung effizienter und effektiver werden.
Förderschwerpunkte
Die Förderung konzentriert sich dabei nach wie vor auf die drei bekannten Förderschwerpunkte:
- Es soll für alle Betroffenen Transparenz über das Angebot und die Nachfrage nach Integrationshilfen hergestellt werden.
- Die unterschiedlichen Anbieter von Integrationshilfen sollen mittels Vernetzung ihre Angebote besser aufeinander abstimmen.
- Schließlich ist die Förderung von Maßnahmen möglich, die die Steuerung der Qualität und der Wirksamkeit der angebotenen Integrationshilfen zum Ziel haben.
Wie bisher können die Förderschwerpunkte im Rahmen eines selbst bestimmten Handlungsfeldes als Einzelprojekt von der Kommune bearbeitet werden. Sie können aber auch erstmalig in Form einer interkommunalen Zusammenarbeit mit benachbarten Kommunen oder in Form eines Transferprojektes mit Unterstützung eines professionellen Instituts umgesetzt werden.
Darüber hinaus wird die Durchführung eines Integrationstrainings „Erfolgreiche Integration – Strategien kommunaler Integrationspolitik“ angeboten. Es kann im Vorlauf eines Projektes oder als ergänzender Bestandteil innerhalb eines KOMM-IN Projektes beantragt werden.
Antragsfrist
Die Kommunen können bis zum 15. März 2008 neue Anträge auf eine Landesförderung nach den aktuellen Vorgaben bei der Bezirksregierung Arnsberg, Kompetenzzentrum für Integration stellen, wobei diese Frist keine Ausschlussfrist ist.
Die Bezirksregierung Arnsberg hat während der Antragstellung für die Kommunen eine Hotline eingerichtet.
Christoph Thomas
Telefon: 02931 / 82-2935
Förderkonzept - Innovation in der kommunalen Integrationsarbeit – eine Förderung durch das Land NRW (KOMM-IN NRW) - 16.01.2008 (PDF-Datei, 88 KB, nicht barrierefrei)
Neuantrag auf "Gewährung einer Zuwendung zur Verbesserung der Aufnahme und Integration von Neuzuwanderern in den Kommunen mit einer Ausländerbehörde (Word-Datei, 312 KB, nicht barrierefrei)
Hinweis: Bitte verwenden Sie zum Ausfüllen des Antrages grundsätzlich das angebotene Word-Dokument.
Anlage 4 des Antrages (PowerPoint-Datei, 62 KB, nicht barrierefrei)
Projektnachweis (Word-Datei, 160 KB, nicht barrierefrei)
Nachweis separates Integrationstraining (Word-Datei, 130 KB, nicht barrierefrei)
Hinweis: Die Vorlage für eine Projektplan-Erstellung bitte auf dem eigenen Rechner abspeichern (rechte Maustaste - "Ziel speichern unter")
Zurück zur KOMM-IN NRW - Übersicht
