Bezirksregierung Arnsberg

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KOMM-IN NRW - Innovation in der kommunalen Integrationsarbeit - eine Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen

3,3 Millionen Euro für neue Integrationsprojekte.

Minister Armin Laschet ruft Kommunen zur Teilnahme auf!

 

Bei der Integration von Zugewanderten kommt den Kommunen eine entscheidende Bedeutung zu. Im örtlichen Kontext entscheidet sich, ob die schulische Integration und die Integration in den Arbeitsmarkt gelingen wird und wie sich das Zusammenleben gestaltet.

Die Kommunen leisten hier bereits vorbildliche Arbeit. Vielfach fehlt es aber an den organisatorischen Voraussetzungen, um die vorhandenen Integrationsangebote vor Ort zeitnah und zielgenau an die Menschen zu bringen und sie erfolgreich zu gestalten.

 

Ziel der Förderung

Das Förderkonzept "KOMM-IN NRW - Innovation in der kommunalen Integrationsarbeit - eine Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen", unterstützt die Kommunen bei der Aufgabe, die Prozesse in den Kommunen zu optimieren, um die bestmöglichen Voraussetzungen für organisierte Angebote, Strukturen und Prozesse für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte zu ermöglichen.

Ziel der Förderung ist es, die Angebote, Strukturen und Prozesse zur Aufnahme von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in den Kommunen und durch die Kommunen nachhaltig zu verbessern. Sie sollen durch Innovation effizienter und effektiver werden. Das Förderkonzept gibt hierzu konkrete Anregungen.

 

Förderschwerpunkte

Die Förderung konzentriert sich dabei auf drei Schwerpunkte:

  1. Es soll für alle Betroffenen Transparenz über das Angebot und die Nachfrage nach Integrationshilfen hergestellt werden.
  2. Die unterschiedlichen Angebote und Anbieter von Integrationshilfen sollen mittels Vernetzung ihre Angebote besser miteinander abgestimmt werden.
  3. Schließlich ist die Förderung von Maßnahmen möglich, die die Steuerung der Qualität und der Wirksamkeit der angebotenen Integrationshilfen zum Ziel haben.

 

Antragsvoraussetzungen

Unter Berücksichtigung der Erkenntnisse des ersten Integrationskongresses am 29. November 2006 in Solingen und der Evaluation durch die Landesstelle Unna-Massen (LUM) ist das Programm fortentwickelt worden. Kommunen, die bereits eine Förderung erhielten, müssen strukturelle Verbesserungen eines neuen Handlungsfeldes und dessen Einbeziehung in das bisher Erreichte anstreben. In Ausnahmefällen können alle kreisangehörigen Städte Förderungen beantragen, soweit der Antrag über den Kreis eingereicht und von ihm befürwortet wird. Voraussetzung bei allen Förderungen ist, dass die Kommune das Projekt steuert und für das Ergebnis verantwortlich ist.

 

Antragsfrist

Die Kommunen können bis zum 20. März 2007 neue Anträge auf eine Landesförderung bei der Landesstelle Unna-Massen (LUM) stellen, wobei diese Frist keine Ausschlussfrist ist.

Anträge für Förderungen im Jahr 2008 sind bis zum 30.11.2007 bei der LUM zu stellen.

Die Landesstelle hat während der Antragstellung für die Kommunen eine Hotline eingerichtet.


Ansprechpartner:

Christoph Thomas
Telefon: 02931 / 82-2935

 


Förderkonzept 2007 (PDF-Datei, 109 KB, nicht barrierefrei)

Verwendungsnachweis 2007 (Word-Datei, 150 KB, nicht barrierefrei)


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