Bezirksregierung Arnsberg

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Fördermaßnahmen gem. § 96 Bundesvertriebenengesetz

Pflege des Kulturgutes der Vertriebenen und Flüchtlinge und Förderung der wissenschaftlichen Forschung

Das 1953 in Kraft getretene Bundesvertriebenengesetz (BVFG) ermöglichte und regelte bundesweit die Aufnahme und Eingliederung von Millionen Vertriebener und Flüchtlinge in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg. Mit seinen Novellierungen ist dieses Gesetz bis heute Grundlage für die Aufnahme, Verteilung und Integration der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie deren Familienangehörigen.

Von besonderer Bedeutung ist bis heute der § 96 BVFG. Er verpflichtet den Staat zur Pflege des Kulturgutes der Vertriebenen und Flüchtlinge und zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung. Bund und Länder haben daher aufgrund ihrer durch das Grundgesetz gegebenen Zuständigkeit das Kulturgut der Vertreibungsgebiete in dem Bewusstsein der Vertriebenen und Flüchtlinge, des gesamten deutschen Volkes und des Auslandes zu erhalten, Archive, Museen und Bibliotheken zu sichern, zu ergänzen und auszuwerten sowie Einrichtungen des Kunstschaffens und der Ausbildung sicherzustellen und zu fördern. Sie haben Wissenschaft und Forschung bei der Erfüllung der Aufgaben, die sich aus der Vertreibung und der Eingliederung der Vertriebenen und Flüchtlinge ergeben, sowie die Weiterentwicklung der Kulturleistungen der Vertriebenen und Flüchtlinge zu fördern.

§ 96 BVFG dient heute auch der Selbstidentifikation der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler und ist damit ein wertvolles Instrument für deren gesellschaftliche Integration.

Im Rahmen von Fördermaßnahmen gem. § 96 BVFG gewährt das Land Nordrhein-Westfalen Zuwendungen für Vortragsveranstaltungen, Arbeitstagungen, Ausstellungen und Begegnungen im Inland und im Herkunftsland, die Einrichtung und Ausstattung  von Kultur- und Begegnungsstätten im Herkunftsland, den Austausch von Kulturgütern mit dem Herkunftsland sowie Veröffentlichungen wissenschaftlicher und künstlerischer Art.

Bewilligungsbehörde für den Regierungsbezirk Arnsberg sowie für Maßnahmen in Rumänien ist das Kompetenzzentrum für Integration.

Ansprechpartner:

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen gemäß § 96 Bundesvertriebenengesetz (PDF-Datei, 26 KB, nicht barrierefrei)

Antragsformular (PDF-Datei, 22 KB, nicht barrierefrei)