Aufnahmeverfahren Spätaussiedler
Das schriftliche Aufnahmeverfahren für Spätaussiedler und deren Familienangehörigen wird vom Bundesverwaltungsamt durchgeführt. Neben wichtigen Informationen zu den rechtlichen Grundlagen des Aufnahmeverfahrens enthält dieser Bereich Links zum Bundesverwaltungsamt, zur Rechtsgrundlage, dem Bundesvertriebenengesetz, und den entsprechenden Verwaltungsvorschriften.
Abgerundet wird das Angebot durch einen Überblick über die Geschichte der Russlanddeutschen.
