Häufige Fragen
Häufige Fragen hinsichtlich der Zuweisungen in die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (NRW)
Wie erfolgt die Zuweisung der Spätaussiedler in die Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen?
Die Spätaussiedler werden seit dem 1.7.2009 im Rahmen der sog. "Direktverteilung" unmittelbar vom Grenzdurchgangslager Friedland in die Städte und Gemeinden Nordrhein- Westfalens weitergeleitet. Ein Zwischenaufenthalt in der ehemaligen Landesstelle Unna-Massen erfolgt nicht mehr.
Durch die stark rückläufigen Zugangszahlen bei der Aufnahme von Spätaussiedlern und der damit verbundenen Schließung des Standortes Unna-Massen führt das Kompetenzzentrum für Integration als organisatorische Einheit der Bezirksregierung Arnsberg (Dezernat 36) von dort seine Arbeit fort.
Aufgrund dieser organisationstechnischen Veränderung musste die bisherige Verfahrenspraxis bei der Aufnahme und Verteilung der zuwandernden Personen neu organisiert werden. Im Rahmen der bereits schon in anderen Bundesländern praktizierten Direktverteilung fungiert das Kompetenzzentrum für Integration weiterhin als Koordinierungsstelle und Bindeglied zwischen den Zuwanderinnen und Zuwanderern und den Aufnahmekommunen in Fortsetzung seiner seit Jahrzehnten bewährten Arbeit als Aufnahme- und Verteilstelle.
Die Möglichkeiten der Vor-Ort-Unterbringung werden unter verstärkter kooperativer Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden, den Aufnahmegemeinden und weiteren Integrationsakteuren ausgeschöpft.
Wie erfolgt die Zuweisung der jüdischen Zuwanderer?
Die jüdischen Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion werden bereits im Herkunftsland durch das Kompetenzzentrum für Integration angeschrieben und um Mitteilung über den Ort der beabsichtigten Wohnsitznahme in NRW gebeten. Dies ermöglicht dem KfI nach entsprechender Rückmeldung eine Verteilung, die sowohl die persönlichen Vorstellungen der jüdischen Zuwanderer, als auch die integrativen Aspekte eines erfolgreichen Starts in Nordrhein-Westfalen berücksichtigen kann. Dazu gehört die frühzeitige Information der zukünftigen Aufnahmekommune und insbesondere die Beteiligung der jüdischen Kultusgemeinden. Diese bieten darüber hinaus in Kooperation mit dem KfI ein speziell abgestimmtes und umfassendes Betreuungsangebot über alle wesentlichen Fragestellungen der Neuzuwanderer an.
Wie regelt das Kompetenzzentrum für Integration die Verteilung irakischer Flüchtlinge und anderer Personengruppen im Rahmen von humanitären Sonderverfahren in die Kommunen?
Im Einvernehmen mit den Kommunen des Landes bemüht sich das Kompetenzzentrum als zuständige Zuweisungsbehörde, den individuellen Wohnortwünschen der Flüchtlinge gerecht zu werden. Dazu werden bereits im Grenzdurchgangslager Friedland, wo die Flüchtlinge unmittelbar nach ihrer Einreise untergebracht sind, Gespräche über die Wohnsitznahme in Nordrhein-Westfalen geführt. Bei der zu treffenden Entscheidung hinsichtlich des zukünftigen Wohnortes werden folgende Kriterien berücksichtigt:
• verwandtschaftliche Bindungen,
• religiöse Betreuungsmöglichkeiten,
• angemessene medizinische Versorgung,
• Integrationsangebote in den Kommunen (Migrationserstberatungsstellen, Möglichkeiten an der Teilnahme zu einem Sprachlehrgang u.a.)
