Bezirksregierung Arnsberg

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Humanitäre Sonderverfahren

Im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gibt es seit Mai 2008 die Projektgruppe "Humanitäre Sonderverfahren"

Ihre Aufgabe ist u.a.: die 2.500 irakischen Flüchtlinge auszuwählen, die die Bundesrepublik Deutschland bis Dezember 2009 aufnehmen wird.

Das Bundesinnenministerium hat dafür Kriterien vorgegeben: Aufgenommen werden besonders schutzbedürftige Menschen, also verfolgte Minderheiten wie Christen, aber auch Kranke oder alleinstehende Mütter. Danach wird die Integrationsfähigkeit berücksichtigt und die Frage, ob es in Deutschland Verwandte gibt. Straftäter, Terrorverdächtige sowie Funktionäre des alten Regimes sind nicht erwünscht. Nicht mehr als fünf Prozent der Flüchtlinge sollen Schwerstkranke und Pflegebedürftige sein.

Mithilfe dieser Kriterien trifft das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR eine Vorauswahl. Die in Frage kommenden Personen werden von den Mitarbeitern des Bundesamtes zum Interview geladen. Eine bis anderthalb Stunden dauern die Gespräche, an denen meist ganze Familien teilnehmen. Formalien wie Namen und Verwandtschaftsverhältnisse werden abgefragt, aber auch die Schutzbedürftigkeit wird nochmals überprüft. Sofern auch die Sicherheitsprüfung und der Gesundheitscheck einer Aufnahme nicht entgegenstehen, können die Personen nach Deutschland ausreisen.

Erste Anlaufstelle für sie ist die Bundesaufnahmestelle Grenzdurchgangslager Friedland in Niedersachsen.


Das Kompetenzzentrum regelt die Verteilung dieser Flüchtlinge in die Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen nahm 2009/2010 gemäß dem "Königsteiner Schlüssel" auf dieser Grundlage z.B. 533 schutzbedürftige Personen aus dem Irak auf.

Im Einvernehmen mit den Kommunen des Landes bemühte sich das Kompetenzzentrum als zuständige Zuweisungsbehörde, den individuellen Wohnortwünschen der Flüchtlinge gerecht zu werden. Dazu wurden bereits im Grenzdurchgangslager Friedland, wo die Flüchtlinge unmittelbar nach ihrer Einreise untergebracht waren, Gespräche über die Wohnsitznahme in Nordrhein-Westfalen geführt. Bei der zu treffenden Entscheidung hinsichtlich des zukünftigen Wohnortes werden folgende Kriterien berücksichtigt:

  • verwandschaftliche Bindungen,
  • religiöse Betreuungsmöglichkeiten,
  • angemessene medizinische Versorgung,
  • Integrationsangebote in den Kommunen (Migrationserstberatungsstellen, Möglichkeiten an der Teilnahme zu einem Sprachlehrgang u.a.) sowie
  • arbeitsmarktpolitische Aspekte

Als Ausdruck der Aufnahmebereitschaft und der "Willkommenskultur" erhielten die Flüchtlinge einen Bildband von Nordrhein-Westfalen und ein Willkommensschreiben in deutscher und arabischer Fassung.

Aber nicht nur der Wohnortwunsch steht im Vordergrund dieser Gespräche – gerade auch das unermessliche Leid, das viele Flüchtlinge durch die Kriegswirren erfahren haben, ist Gegenstand vieler Gespräche und erfordert ein ausgeprägtes Einfühlungsvermögen seitens der Mitarbeiter des Kompetenzzentrums.

Viele haben engste Angehörige durch Attentate verloren, haben Bombenexplosionen miterlebt, sind durch Terrorgruppen entführt, erpresst oder diffamiert worden. Sie sind deshalb traumatisiert und benötigen eine weitergehende psychologische Betreuung in den Kommunen des Landes. Hierüber, sowie über nennenswerte Krankheitsbilder, die einer weiteren medizinischen Behandlung bedürfen, werden die Kommunen im Vorfeld informiert, um weitergehende Maßnahmen für die Flüchtlinge vor Ort einzuleiten.

Aktuell organisierte im Oktober 2010 das Kompetenzzentrum  im Rahmen eines weiteren humanitären Sonderverfahrens (Relocation-Programm) die Verteilung und Aufnahme von 22 Flüchtlingen aus Somalia und Eritrea nach NRW. Diese Flüchtlinge lebten z.T. bereits mehrere Jahre in Flüchtlingslagern auf der Insel Malta.

 

Genauer Wortlaut zum Verfahren "Aufnahme eines Kontingents schutzbedürftiger Personen aus dem Irak" des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen (PDF-Datei, 230 KB).