Wir über uns - Kompetenzzentrum für Integration
Dienstgebäude Schloßstr. 14
Eingliederung in die Bezirksregierung Arnsberg
Seit dem 1. Januar 2008 ist die Landesstelle als Dezernat 36 - Kompetenzzentrum für Integration – in die Bezirksregierung Arnsberg eingegliedert worden. Ihre ursprünglichen Aufgaben sind an das Kompetenzzentrum für Integration übergegangen. Hierzu gehört weiterhin die Verteilung der Spätaussiedler und jüdischen Zuwanderer auf die 396 Kommunen des Landes.
Zusammenarbeit mit Wohlfahrtsverbänden und Aufnahmegemeinden bei der Direktverteilung
Im Rahmen der bereits schon in anderen Bundesländern praktizierten Direktverteilung agiert das Kompetenzzentrum für Integration als Koordinierungsstelle und Bindeglied zwischen den Zuwanderinnen und Zuwanderern und den Aufnahmekommunen in Fortsetzung seiner seit Jahrzehnten bewährten Arbeit als Aufnahme- und Verteilstelle. Die Möglichkeiten der Vor-Ort-Unterbringung werden unter verstärkter kooperativer Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden, den Aufnahmegemeinden und weiteren Integrationsakteuren ausgeschöpft. Das Kompetenzzentrum regelt somit auch die Verteilung der Flüchtlinge, die im Rahmen eines humanitären Sonderaufnahmeverfahrens nach Nordrhein-Westfalen einreisen. Aktuell handelt es sich um irakische, iranische und somalische Flüchtlinge mit Dauerbleiberecht und adäquaten Integrations- und Sozialleistungen wie bei Spätaussiedlern und jüdischen Zuwanderern.
Förderprogramme, Beratungsfunktion
Das Kompetenzzentrum für Integration (KfI) ist wie bereits die Landesstelle mit weitergehenden integrativen Aufgaben befasst. Dabei spielen Förderprogramme des Landes eine Rolle, die sich mit Maßnahmen der Integration von zuwandernden Menschen in den Kommunen Nordrhein-Westfalens befassen. Hervorzuheben ist hier das Landesprogramm KOMM-IN, für das das KfI Bewilligungsbehörde ist. Das Kompetenzzentrum ist auch für die landesweite Förderung von interkulturellen Zentren und niedrigschwelligen Integrationsvorhaben zuständig und führt zudem zu einzelnen Programmen Evaluationen und Controllingverfahren durch.
Die Kulturförderung nach dem Bundesvertriebenengesetz, Programme wie ZWAR (Zwischen Arbeit und Ruhestand) und das Bewilligungsverfahren für eine Opferrente für Betroffene einer unrechtmäßigen Inhaftierung durch die damalige DDR gehören ebenso zum Aufgabenspektrum. Neben der Bewilligung stehen dabei auch die Beratung und Unterstützung von Kommunen und Trägern im Mittelpunkt der Arbeit.
Wissenstransfer
Ein weiterer Schwerpunkt sind Seminare, Fachtagungen und Weiterbildungen für Migrantenselbstorganisationen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Verwaltungen und Verbänden im Kontext von Projektförderung, Multiplikatorenschulung und integrationsrelevanten Fragestellungen.
In anderen Feldern erarbeitet das KfI auf Grundlage bereits bestehender Aufgaben Strukturen und Kenntnisse, um z.B. im Bereich der interkulturellen Kompetenz und des Wissenstransfers ein kundenorientierter und servicebewusster Dienstleister für Zugewanderte, Fachleute und alle interessierten Bürger zu sein.
Kundenorientierung und Dialog
Für die Zukunft soll das Kompetenzzentrum für Integration in besonderem Maße Kommunen, Institutionen, Bürgerinnen und Bürger sowie Menschen mit Zuwanderungsgeschichte begleiten, helfen und durch Beratung den Integrationsprozess landesweit fördern. Dazu gehört insbesondere auch, den Dialog zwischen den verschiedenen Kulturen zu unterstützen und dadurch Vorurteile sowie Denkbarrieren abzubauen.
